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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines

    1.1   Für die Geschäftsbeziehung zwischen Sandra Schneider, Bänschstr. 6, 10247 Berlin (im Folgenden „Sandra Schneider Fotografie“ oder „Fotografin“) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie sind mit Sorgfalt zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Mit Erteilung eines Auftrags oder buchen eines Termins werden diese AGB akzeptiert.
    1.2  Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 

     

  2. Produktionsaufträge
    2.1   Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht die Fotografin nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.
    Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag zu geben. Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an. Macht er nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet.
    2.2   Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderlichen Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn die Fotografin die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern sie den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann. 

     

  3. Urheber-, Nutzungsrechte
    3.1   Laut des Urheberrechtgesetzes steht der Fotografin das Urheberrecht ihrer angefertigten Fotos zu. Die von der Fotografin hergestellten Fotos/Dateien/Produkte sind sofern nicht anders vereinbart nur für den privaten Gebrauch bestimmt.
    3.2   Sandra Schneider Fotografie räumt Privatkunden bzw. Kunden im Sinne des § 13 BGB an den im Rahmen des Auftrags erstellten Bildern ein Recht zur Nutzung für den privaten Gebrauch ein. Gewerblichen Kunden wird ein Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Gebrauch eingeräumt. Darüber hinaus gehende Nutzungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind zu gesondert vergüten.
    3.3   Die vom Kunden genutzten Bilder sind bei Veröffentlichung im Internet oder in der Öffentlichkeit mit der Urheberbezeichnung „© Sandra Schneider, www.spreekind-fotografie.de“ zu versehen.
    3.4   Unterbleibt der Urhebervermerk gemäß Abs. 2, besteht Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des jeweiligen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 150 Euro.
    3.5   Die Verwendung der Fotos in Wettbewerben ist gesondert anzufragen.
    3.6   Eine Weiterbearbeitung der digitalen Daten durch Kunden oder Dritte ist strengstens untersagt.
    3.7   Es ist untersagt, die erworbenen Fotografien einzuscannen, zu kopieren oder in sonstiger nicht autorisierter Art zu nutzen.

     

  4. Honorar, Buchung, Zahlungsbedingungen bei Privatkunden
    4.1   Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird der tatsächliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.
    4.2   Bei Vertragsabschluss für eine Hochzeitsbegleitung wird eine erste Zahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises berechnet, der innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers: Sandra Schneider / IBAN: DE33 1001 0010 0958 4361 03 / BIC: PBNKDEFF / Bank: Deutsche Bank AG
    4.3   Die Sessiongebühr für Familienshootings ist zum Zeitpunkt der Buchung in voller Höhe der Fotosession fällig.
    4.4   Die Sessiongebühr beinhaltet ein telefonisches oder persönlich durchgeführtes Vorgespräch, die Fotosession, die Nachbearbeitung der Bilder inkl. leichten Retouchearbeiten. Eine finale Retusche erfolgt erst nach der Foto- und Produktauswahl- und Bestellung.
    4.5   Eventuelle Nebenkosten (Fahrtkosten, Abzüge, Fotoprodukte) sind vom Kunden zu tragen, sofern diese nicht Bestandteil des vom Kunden ausgewählten Paketes sind.
    4.6   Für den Erwerb von digitalen Dateien, Fotoabzügen und allen Fotoprodukten gilt Vorkasse.
    4.7   Bei der Produkt- und Fotobestellung gelten die bei der Buchung der Fotosession gültigen Preise, sofern die Produkt- und Fotobestellung innerhalb von 8 Wochen nach der Fotosession stattfindet. Bei späteren Bestellungen gilt die zu dem Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste.
    4.8   Im Übrigen sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
    4.9   Das Zusenden der fertigen Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Fotografin bestimmt hierbei den Anbieter (Deutsche Post AG, DHL, Hermes, DPD, UPS).
    4.10  Gutscheine bzw. Gutschriften sind innerhalb der regelmäßigen Frist von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum einzulösen. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.
    4.11   Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Fotografin schriftlich bestätigt wurden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Fotografien Eigentum der Fotografin.

     

  5. Vorbesprechung, Fotosession, Produktauswahl
    5.1   Vor jeder Fotosession wird Sandra Schneider Fotografie ein Vorgespräch über die Ziele der Fotosession führen. Die Fotosession wird auf dieser Grundlage vorbereitet. Die Angaben sind daher wahrheitsgemäß zu machen. Für den Fall, dass der Auftraggeber der Fotografin kein schriftliches Briefing erteilt, bilden das Pre-Production-Meeting (PPM), der bisherige E-Mail-Verkehr zwischen dem Auftraggeber und der Fotografin sowie die von der Fotografin angefertigten Gedächtnisprotokolle zum PPM und Telefonnotizen die Grundlage für die Anfertigung der Aufnahmen
    5.2   Sollen für die Fotosession Accessoires benutzt werden, so ist der Kunde für die Beschaffung zuständig.
    5.3   Während der Session ist die Nutzung von persönlichen Kameras, Fotoapparaten und Handykameras untersagt. Dies gilt ebenfalls für die Erstellung von Videos.
    5.4   Nach der Fotosession trifft die Fotografin eine erste Vorauswahl, welche sie grundoptimiert und über eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Ansicht zur Verfügung stellt. Hier kann der Kunde seine gewünschten Fotos wählen, die dann final retuschiert werden. Der Kunde hat hier auch die Möglichkeit, alle in der Online-Galerie dargestellten Bilder im basisoptimierten Zustand zu erwerben sowie seine Produktauswahl entsprechend der Fotopakete zu tätigen.
    5.5   Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigem Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format oder in unbearbeiteter Form.
    5.6   Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber sofern nicht anders vereinbart binnen sechs Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

     

  6. Aufrechnung
    Gegen Forderungen von Sandra Schneider Fotografie kann der Kunde nur mit unwidersprochenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.

     

  7. Eigentumsvorbehalt
    Bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB behält sich Sandra Schneider Fotografie das Eigentum an Lichtbildern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern i.S.d. § 14 BGB behält sich Sandra Schneider Fotografie das Eigentum an Lichtbildern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

     

  8. Gewährleistung, Reklamationen
    8.1   Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    8.2   Nach Erhalt der Fotodateien sind innerhalb von 7 Tagen Beanstandungen an die Fotografin zu melden, ansonsten gilt der Auftrag als angenommen und erfüllt. Beanstandungen gelten nur im Falle einer Störung des Datenträgers oder wenn die Fotografin gegen vorher festgelegte Leistungen verstoßen hat.
    8.3   Für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Abzügen, Drucksachen und Fotoprodukten haftet die Fotografin nur so lange, wie es auch der Hersteller dieser Waren in seiner Garantie vorsieht.

     

  9. Rücktritt, Ausfallkosten
    9.1   Der Kunde kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten.
    Bei Stornierung einer Fotosession wird die geleistete Sessiongebühr bzw. Buchungsgebühr nicht zurückerstattet.
    9.2   Bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin kann gegen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 Euro ein neuer Termin vereinbart werden. Die Umbuchungsgebühr entfällt bei nachweisbarer Krankheit einer der zu fotografierenden Personen.
    9.3   Sollte es dem Kunden oder einer anderen an der geplanten Fotosession teilnehmenden Person aus ernsten gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, an der Fotosession teilzunehmen, und ist ein Verschieben des Fototermins aus ebendiesen ernsten gesundheitlichen Gründen nicht möglich, sinnvoll oder erwünscht, erstattet die Fotografin die Buchungsgebühr.
    9.4   Sollte die Fotografin einen gebuchten Termin aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder ungünstigen Wetterbedingungen nicht einhalten können, vereinbart sie einen neuen Termin mit dem Kunden. Der Kunde verzichtet auf Schadensersatz gegenüber der Fotografin.
    9.5   Die Fotografin haftet nicht für den Ausfall ihres optimal gepflegten technischen Equipments.
    9.6   Bestellungen von Fotoprodukten und digitalen Dateien können innerhalb von 2 Wochen nach Bestellung widerrufen werden. Dabei fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Bestellsumme an. Sollten die Produkte bereits von der Fotografin beim Anbieter bestellt worden sein, ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
    9.7   Der Kauf von digitalen Dateien kann nur vor deren Auslieferung storniert werden. Sobald die Dateien dem Kunden überlassen wurden, ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

     

  10. Haftung
    10.1  Die Fotografin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
    Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fotografin.
    10.2  Alle dem Kunden zur Auswahl gezeigten Bilddateien der Fotosession werden für zwölf Monate sicher verwahrt. Nach Ablauf dieser Frist obliegt es der Fotografin, die Dateien weiterhin aufzubewahren.

     

  11. Datenschutz
    Sandra Schneider Fotografie speichert alle erforderlichen Daten des Kunden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle Daten die den Auftrag betreffen vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

     

  12. Nutzung der Fotos durch Sandra Schneider Fotografie
    12.1  Stimmt der Kunde nach persönlicher Absprache mit der Fotografin mündlich oder auch schriftlich zu, kann Sandra Schneider Fotografie die Fotos aus dem Auftrag zu Werbezwecken, zum Beispiel, jedoch nicht ausschließlich, in Online-Präsentationen, Anzeigen, Ausstellungen, Wettbewerben, Messepräsentationen, Druckerzeugnissen, Buch-Cover, Wandkalender, Webblogs, Postkarten, journalistischen Reportagen und jeglicher Art von Promotion der Fotografin nutzen und veröffentlichten. Die Bilder werden ausschließlich anonym, das heißt maximal mit dem Vornamen der abgebildeten Person, veröffentlicht.
    12.2  Es ist dem Kunden freigestellt, diesem Punkt zu widersprechen.
    12.4   Widerspricht der Kunde diesem Punkt nach seiner gegebenen Freigabe und wurde ein zusätzlicher Rabatt auf die Session-Gebühr gewährt, z.B. bei Portfolio-Shootings, so ist die vollständige Session-Gebühr zu zahlen. Sandra Schneider wird die verwendeten Bilder umgehend von ihren Onlinepräsenzen löschen. Hat die Fotografin die Bilder in Druckerzeugnissen wie Flyer, Postkarten etc. genutzt, darf sie entweder die entsprechenden Produkte aufbrauchen oder der Kunde zahlt der Fotografin die anteiligen Erstellungs- und Produktionskosten für die in ihrem Eigentum verbliebenen Produkte und sie verpflichtet sich, diese vollständig herauszugeben. Für Bilder, die bereits veröffentlicht wurden (Buch-Cover, Wandkalender, journalistische Reportagen etc.), kann keine Rückgabe / Nichtnutzung mehr vereinbart werden. Neuauflagen der Produkte werden jedoch neu verhandelt.

     

  13. Umsatzsteuer, Künstlersozialkasse
    Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Umsatzsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei der Fotografin eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

     

  14. Textform
    Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

     

  15. Sonstiges
    Sollte eine Regelung dieser AGB fehlerhaft oder rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtskraft der weiteren Punkte der AGB. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtswirksame Bestimmung ein, die der ursprünglichen am nächsten kommt. Gleiches gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

     

  16. Gerichtsstand
    Alleiniger Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin, soweit der andere Teil Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


     

Stand: August 2022

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